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Kriterien zur Erlangung eines Abschlusszertifikats

Kriterien zur Zulassung zum Abschlussverfahren sind die Teilnahme an den 9 Kursen und die zwischenzeitlich erbrachten praktischen Übeinheiten an Familienmitgliedern und Freunden.
Dies muss genauestens in einem Arbeitsbuch dokumentiert werden.
In den letzten beiden Kursen der Weiterbildungszeit ist es den Dozent*Innen möglich, sich schon ein Bild von der Qualifikation des angehenden Masseurs und Therapeuten zu machen, da auch in der Zwischenzeit immer wieder Gespräche, gegebenenfalls auch ärztliche Behandlung, sowie Austausch über Veränderungen in den Lebensumständen, über Zukunftspläne usw., stattgefunden haben.

Im letzten Kurs wird eine Abschlussarbeit von den jeweiligen Kursteilnehmern präsentiert.
Es handelt sich dabei um die Darstellung eines Falles, an dem sowohl das Verständnis des anthroposophischen Menschenbildes als auch die übermittelten Inhalte des theoretischen Teils sowie die Beobachtungsfähigkeit und die Maßnahmen des Masseurs deutlich werden. Ihre Präsentation dient allen Kursteilnehmern zur Erweiterung ihrer Kenntnisse, ihres Urteilsvermögens und ihrer Fähigkeiten als Therapeut und wird eingehend besprochen und von dem ausbildenden Arzt begutachtet. Aufgrund des befriedigenden Ergebnisses wird ein Zertifikat von der Massageschule „Instituto Hygiea“ ausgestellt. Dieses Zertifikat berechtigt u.a. dazu, an den Fortbildungskursen teilzunehmen. In diesen vertiefenden Kursen für diplomierte Presselmasseur*Innen werden spezielle Pathologien (z.B. Krebs, Rheuma, Fibromyalgie) behandelt, die durch die Massage nach Dr. S. Pressel gewinnbringend beeinflusst werden können. Dabei wird auch die Massagepraxis neu angeschaut, verbessert und erweitert und die Presselmasseur*In in seiner/ihrer Entwicklung begleitet.

Das zum Abschluss erworbene Zertifikat richtet sich nach den jeweiligen Qualifikationen der Teilnehmer*In. Diejenigen, die in ihrem Bereich berechtigt sind heilkundlich tätig zu sein, wie z.B. Ärzt*Innen, Heilpraktiker*Innen, Physiotherapeut*Innen, Medizinische Masseure*Innen und Kranken-pfleger*Innen, erhalten ein Zertifikat über die Befähigung und Berechtigung zur Ausübung der therapeutischen Massage nach Dr. S. Pressel.

Kursteilnehmer, wie z.B. Lehrer*Innen, Heilpädagog*Innen, Heil-eurythmist*Innen, Kunsttherapeut*Innen u.a., aber auch Laien, die keine staatlich anerkannte medizinisch-therapeutische Ausbildung haben, die sie zu einer heilkundlichen Ausübung der Massage berechtigt, erhalten eine Teilnahmebestätigung an den Kursen mit dem Hinweis, dass die Massage hygienischen Zwecken dient, mit der notwendigen Ergänzung, dass die Weiterbildung in dieser Massage nicht zur Ausübung der Heilkunde berechtigt. Diese kann nur auf dem Wege einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Heilberuf erworben werden und muss, falls nicht vorhanden, bei entsprechendem Bedarf gesondert erhoben werden.

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